apod #8 ALPENRUNDFLUG MIT GRIPEN


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Kampfflugzeug Gripen, Rüstungsprogramm 2012

22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E (Einsitzer) sollen die veralteten F-5 Tiger der Luftwaffe ersetzen. Zusammen mit den 33 F/A-18, die bis nach 2030 im Einsatz stehen werden, sollen sie dazu beitragen, die souveränen Rechte im Luftraum mittels Überwachung, Luftpolizei und notfalls Luftraumverteidigung durchzusetzen. Der Gripen soll einerseits die Anforderungen zur Wahrung der Lufthoheit und Kontrolle des Luftraumes erfüllen. Andererseits soll er dazu dienen, die Grundfähigkeiten zur Luftaufklärung und zur Bekämpfung von Bodenzielen wieder aufzubauen. Diese beiden Fähigkeiten wurden mit der Ausserdienststellung der Mirage IIIRS-Flotte 2004 und der Hunter-Flotte 1995 vorübergehend aufgegeben.

Der Gripen erfüllt die militärischen Anforderungen. Er ist deutlich günstiger als seine Mitbewerber Eurofighter und Rafale. Er weist das klar beste Kosten-Nutzwert-Verhältnis aus und verursacht die geringsten Betriebskosten.
Der Entscheid des Bundesrates zur Typenwahl orientiert sich daran, ein geeignetes Kampfflugzeug zu beschaffen, ohne maximale Leistungen anzustreben. Damit sollen auch die anderen Teile der Armee finanziell ausreichend alimentiert werden können.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dieser Botschaft die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen Gripen E im Betrag von 3,126 Milliarden Franken
(Rüstungsprogramm 2012). Zur Finanzierung wird ein Spezialfonds beantragt (Gripen-Fondsgesetz).

Das Gripen-Fondsgesetz ist Voraussetzung für die Beschaffung des Gripen mit dem Rüstungsprogramm 2012. Es untersteht dem fakultativen Referendum.

Quelle: Botschaft zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Grippen des Bundesrates und Video der Schweizer Armee, Zentrum elektronische Medien ZEM - IAP 012 Audiovisuelle Medien.

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